Container, die aus allen Länder nach Deutschland gelangen, haben es im wahrsten Sinne des Wortes in sich: Nicht nur die eigentliche Ware sondern einen gefährlichen Begleiter! Waren wie Nahrungsmittel, Tabak, Textilien müssen zum Schutz vor Schädlingen und Pilzen begast werden. Dies stellt beim Öffnen von Containern z.B. zur Bergung nach einem Unfall eine zusätzliche Gefahr dar.
Grundsätzlich zeigt der Frachtbrief ob ein Container begast wurde. Zusätzlich sollten Warnschilder darauf hinweisen. Diese sind jedoch nicht immer leserlich so das man nur an bestimmten Merkmalen erkennt, ob ein Container begast wurde:
Verschiedene Gase die Verwendung finden lassen sich am Geruch erkennen:
Bei verdächtigen Containern ist für ungeschützte Einsatzkräfte und Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 10m einzuhalten. Darüber hinaus ist die weitere Erkundung unter Berücksichtigung einer möglichen Explosionsgefahr durchzuführen. Räumen sie die Umgebung und vermeiden Sie Zündquellen. Dies gilt zunächst auch bei bereits entladenen Ladungsinhalten, da diese immer noch Reste enthalte können.
Neben der Gefahr durch Begasungsmittel können Holzkisten, Paletten oder Stauholz stark verpilzt sein so dass in gesundheitsschädlicher Menge Pilzsporen freigesetzt werden können.
Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt "Empfehlung für den Feuerwehreinsatz bei Gefahr durch begaste Container" des Vfdb. Dies können Sie hier downloaden.

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