Die AIRBAG-Regel fasst die wichtigsten Verhaltensregeln für Rettungskräfte bei Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit nicht ausgelösten Airbag-Systemen zusammen. Die AIRBAG-Regel besagt:
Abstand halten
Der Wirkbereich von nicht ausgelösten Airbags stellt gleichzeitig den wesentlichen Gefahrenbereich dar, darum ist auf einen ausreichenden Abstand von diesen Einrichtungen zu halten. Als Faustregel hat sich in der Praxis die 30-60-90-Regel bewährt. Demnach beträgt der einzuhaltende Abstand 30 cm bei Seiten-, Kopf- und Knieairbags, 60 cm beim Fahrerairbag und 90 cm beim Beifahrerairbag. Der Abstand gilt sowohl für das Personal als auch für die eingesetzten Geräte, z. B. dem hydraulischen Rettungssatz. Wichtig ist es auch, dass sich keine Gegenstände auf den Sicherheitskomponenten oder zwischen Airbag und Unfallopfer befinden, da diese sonst, im Falle des nachträglichen Auslösens, zu gefährlichen Geschossen werden können. Gleiches gilt für automatische Überrollbügel, auch hier muss der Auslösebereich von Personal, Geräten und sonstigen Gegenständen freigehalten werden. Hilfreich für den Fahrer- und/oder Beifahrerairbag ist die Verwendung eines Airbagschutzes.
Die Gefahren die von automatischen Gurtstraffern ausgehen könnten, können durch frühzeitiges Durchtrennen der Sicherheitsgurte relativ sicher ausgeschaltet werden.
Innenraum erkunden
Durch genaues Erkunden des Innenraumes muss sich der Gruppenführer (Feuerwehr) /Einsatzleiter informieren, welche Komponenten im Fahrzeug vorhanden sind. Airbags sind an den entsprechenden Kennzeichnungen am Armaturenbrett oder Fahrzeugsäulen erkennbar. Auch ausgelöste Airbags können Hinweise auf das Vorhandensein und die Lage weiterer Sicherheitskomponenten sein. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Erkundung wird dann die weitere Einsatztaktik festgelegt.
Rettungskräfte warnen
Bei Verkehrsunfällen sind neben den Feuerwehren auch der Rettungsdienst, ärztliches Personal, die Polizei, der Abschleppdienst und ggf. weitere Hilfskräfte an der Rettung beteiligt. Die Feuerwehr, insbesondere der Gruppenführer/Einsatzleiter ist hier gefordert, die anderen Kräfte vor den Gefahren nicht ausgelöster Sicherheitskomponenten zu warnen und ggf. darauf zu achten, dass sich diese Personen richtig verhalten. Wichtig ist es, dass sich nur so viele Personen wie unbedingt notwendig am Fahrzeug aufhalten, dass vollständige Schutzausrüstung getragen wird und dass in unmittelbarer Nähe keine Mobiltelefone und Handsprechfunkgeräte verwendet werden, da auch diese zum Auslösen von Airbags führen könnten.
Batterien abklemmen
Gelingt es, sämtliche Fahrzeugbatterien abzuklemmen, ist die Gefahr des unkontrollierten Auslösens von Airbags, Gurtstraffern und Überrollbügeln im Grunde gebannt, jedoch kann es sein, dass die Komponenten eine gewisse Deaktivierungszeit haben können, in der sie auch ohne Strom funktionsfähig bleiben, oder, bei älteren Fahrzeugmodellen, mechanisch ausgelöst werden. Problematisch gestaltet sich hierbei, dass Fahrzeuge mit mehreren Batterien ausgestattet sein können und dass sich die Batterien an unterschiedlichen Stellen im Fahrzeug befinden. Auch sind die Batterien nicht in jedem Fall frei zugänglich, beispielsweise wenn ein Fahrzeug stark deformiert ist. Die Feuerwehr geht so vor, dass ein Stromverbraucher (z. B. Warnblinkanlage, Standlicht) eingeschaltet wird, so kann man nach dem Abklemmen der Batterie feststellen, ob eine weitere Energiequelle vorhanden ist.
Achtung: Verschiedene Fahrzeuge haben elektrische Sitzverstellung etc. die man nach Abklemmen der Batterie nicht mehr betätigen kann. Also, wenn abklemmen, aber nicht abschneiden da man die Energie evtl. nochmal benötigt!
Abnehmen der Innenverkleidung
Durchtrennen der B-Säule. Sinn dieser Maßnahme ist es, die Einbauorte der Airbag- und Gurtstraffer-Komponenten deutlich erkennen zu können. Die kritischen Teile befinden sich z. B. in der A-, B- und C-Säule. In Gaskartuschen und Hybrid-Gasgeneratoren von Kopf- oder Seitenairbags darf keinesfalls hineingeschnitten werden, da es sonst zum Auslösen des Airbags, zu einem Gasaustritt oder gar zum Zerknall der Komponente kommen kann.
Gefahr an den Komponenten
Bei Airbags muss die Möglichkeit der ungewollten Auslösung beachtet werden. Auch ausgelöste Airbags bergen ein gewisses Gefahrenpotenzial, so kann beispielsweise eine zweite Zündstufe vorhanden sein, auch ist der Bereich um den Gasgenerator nach dem Auslösen heiß. Keine Gefahr hingegen geht vom Airbagsack aus, dieser ist weder heiß noch gesundheitsschädlich (Verbrennungsrückstände nach dem Entfalten) und kann, sofern notwendig, einfach abgeschnitten werden. Schnittpunkte am Fahrzeug müssen so gewählt werden, dass nach Möglichkeit nicht in Airbagkomponenten hineingeschnitten werden muss. Gleiches gilt für die Teile von Gurtstraffern und Überrollbügeln.